Die wichtigsten Informationen zur Einheitsfinanzierung von Gesundheitsleistungen
Die Schweiz steht vor einer wichtigen Entscheidung im Gesundheitswesen: Am 24. November wird über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen abgestimmt. Die Gewerkschaft VPOD hat gegen diesen Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen das Referendum ergriffen. Die Grundversicherung deckt heute Gesundheitsleistungen unterschiedlich abhängig davon, ob sie stationär oder ambulant erbracht werden. Stationäre Leistungen werden zu 55 Prozent von den Kantonen und zu 45 Prozent von der Krankenkasse finanziert, während ambulante Leistungen vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Mit der Efas-Vorlage soll die Finanzierung aller Gesundheitsleistungen ab 2028 aus einer Hand kommen. Die Kantone sollen mindestens 26,9 Prozent und die Krankenkassen höchstens 73,1 Prozent der Kosten tragen. Die Umsetzung erfolgt auf Basis der Referenzjahre 2016 bis 2019.
Der medizinische Fortschritt und die steigenden Gesundheitskosten von voraussichtlich 91,5 Milliarden Franken im Jahr 2022 machen eine einheitliche Finanzierung notwendig. Die Krankenkassenprämien steigen von Jahr zu Jahr. Die Efas-Vorlage, die vom Parlament im Dezember 2023 verabschiedet wurde, soll Einsparungen von bis zu 440 Millionen Franken pro Jahr ermöglichen. In der Langzeitpflege wird der Systemwechsel 2032 erfolgen, vorausgesetzt es gibt einheitliche Tarife. Die Kantone erhalten durch die Efas-Vorlage mehr Steuerungsmöglichkeiten und Mitsprache in den Tariforganisationen. Der Wechsel wird erwartet, dass falsche Anreize beseitigt werden und die Versorgungskoordination für chronisch Kranke verbessert wird.
Die Gegner der Efas-Vorlage, darunter die Gewerkschaft VPOD, befürchten eine Verschlechterung für Pflegepersonal und Patienten, da die Macht sich zu den Krankenkassen verschieben würde. Sie argumentieren, dass die öffentliche Hand die Gesundheitsversorgung steuern sollte und nicht die Krankenkassen. Zudem wird befürchtet, dass die Prämien weiter steigen werden, vor allem aufgrund des Einbezugs der Langzeitpflege. Die Gegner sehen auch die Gefahr, dass die Verantwortung der Kantone für die Pflege im Heim oder durch die Spitex aufgegeben wird.
Trotz der Bedenken unterstützen Bundesrat und Parlament die Efas-Vorlage, und auch die meisten Fraktionen haben mehrheitlich zugestimmt. Die Gegner des Systems kommen hauptsächlich von Mitgliedern der SVP, SP und Grünen. Die Entscheidung, ob die Schweiz eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen einführen soll, wird am 24. November getroffen. Die Vorlage wird als richtungsweisend für die Zukunft der Gesundheitsversorgung des Landes angesehen, da sie potenziell Einsparungen und eine verbesserte Versorgungskoordination bringen könnte. Daher ist es wichtig, dass die Bürger informiert sind und sich eine fundierte Meinung bilden, bevor sie ihre Stimme abgeben.