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Gericht in Bülach ZH verurteilt WC-Spanner für Filmaufnahmen

Ein 28-jähriger Schweizer wurde vom Bezirksgericht Bülach ZH zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt, weil er in einem Einkaufszentrum im Zürcher Unterland minderjährige Buben heimlich beim Urinieren auf der Toilette gefilmt hat. Neben dem Besitz von Kinderpornografie wurde ihm auch ein lebenslanges Verbot auferlegt, berufliche und außerberufliche Tätigkeiten auszuüben, die regelmäßigen Kontakt mit Minderjährigen beinhalten. Der Mann akzeptierte den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft und bereute während der Verhandlung seine Taten.

Der Beschuldigte wurde festgenommen, nachdem eines der Opfer sein Treiben auf der Toilette entdeckt und die Polizei informiert hatte. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Ermittler eine umfangreiche Sammlung von kinderpornografischem Material. Der Mann gestand, die Videos genutzt zu haben, um sich später sexuell zu befriedigen. Laut Anklageschrift folgte er den minderjährigen Buben gezielt in die Toilette, schob sein Handy unter die Trennwand und filmte sie dabei.

Das Urteil des Bezirksgerichts Bülach ist noch nicht rechtskräftig, da die Möglichkeiten für einen Weiterzug ans Obergericht aufgrund des abgekürzten Verfahrens eingeschränkt sind. Der Beschuldigte befindet sich in Therapie, um seine Neigungen zu überwinden. Die Staatsanwaltschaft sah den Tatbestand der mehrfachen Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte als erfüllt an. Insgesamt sollen mindestens sechs Fälle von heimlichen Aufnahmen vorliegen.

Der Fall sorgte für Aufsehen, als einer der jungen Buben die Situation bemerkte und lautstark Alarm schlug. Der Angeklagte konnte zunächst flüchten, wurde jedoch später von der Polizei festgenommen. Die Verhandlung fand im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens statt, bei dem der Beschuldigte geständig war und den Urteilsvorschlag akzeptierte. Das Gericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten und ein lebenslanges Verbot für Tätigkeiten mit Minderjährigen.

Der Mann, der im Kanton Thurgau lebt, muss die Freiheitsstrafe nur antreten, wenn er innerhalb der Probezeit von zwei Jahren erneut straffällig wird. Während der Verhandlung zeigte er Reue und betonte, dass er seine Taten als falsch und verwerflich ansieht. Er befindet sich derzeit in Therapie, um seine Neigungen zu überwinden. Die Staatsanwaltschaft wertete die heimlichen Aufnahmen als Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs und forderte ein angemessenes Urteil unter Berücksichtigung aller Umstände.

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