ThyssenKrupp hält trotz Gerichtsurteil an Stahlplänen fest.
Thyssenkrupp hat bekräftigt, seine Stahlsparte eigenständig aufstellen zu wollen, nachdem das Urteil des EuGH die Fusion mit Tata Steel abgelehnt hat. Das Unternehmen hat im Juli 20 Prozent seines Stahlgeschäfts an die Energieunternehmen EPCG verkauft und verhandelt nun über den Erwerb weiterer 30 Prozent, um ein 50/50-Joint Venture zu bilden. Die EU-Kommission hatte die Fusion mit Tata Steel vor fünf Jahren aus Wettbewerbsgründen abgelehnt, um Schaden von europäischen Industriekunden und Verbrauchern abzuwenden.
Die Fusion hätte damals Europas zweitgrößten Stahlkonzern mit 48.000 Mitarbeitern und Werken in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden geschaffen. Thyssenkrupp wollte damit die Abhängigkeit vom schwankenden Stahlgeschäft verringern, das unter Überkapazitäten und Wettbewerbsdruck aus Asien leidet. Das Unternehmen hatte gegen die Kommissionsentscheidung geklagt, aber das EuGH wies die Klage 2022 ab. Das dagegen eingelegte Rechtsmittel wurde nun ebenfalls zurückgewiesen.
Thyssenkrupp hat die Zurückweisung des Rechtsmittels „zur Kenntnis genommen“ und betont, dass das Gericht die von ihnen vorgebrachten Klagegründe nicht angemessen berücksichtigt hat. Angesichts der schwierigen Lage in der europäischen Stahlindustrie hält das Unternehmen die von der EU-Kommission angesetzten Maßstäbe zur Beurteilung von Wettbewerbsbeeinträchtigungen für nicht angemessen. Die Stahlsparte von Thyssenkrupp befindet sich derzeit in einer Neuaufstellung, um eigenständig weiterzuführen und wettbewerbsfähig zu bleiben.





