Veterinärdienst verhängt Sperrmaßnahme wegen Blauzungenkrankheit im Aargau.
Der Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Kanton Aargau hat zu zusätzlichen Massnahmen geführt, die vom Veterinärdienst ergriffen wurden, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen. Insgesamt sind 103 Tierhaltungen betroffen, hauptsächlich im Fricktal. Die Blauzungenkrankheit wird durch Gnitzen übertragen und betrifft Rinder und Schafe. Infizierte Tiere dürfen den Hof nur für die Schlachtung verlassen und gesunde Tiere benötigen die Bewilligung des Kantonsveterinärs, um auf einen anderen Hof zu gelangen.
Die Sperre für infizierte Betriebe gilt für 60 Tage oder bis zum Beginn der mückenfreien Winterzeit. Die Gnitzen, die die Krankheit übertragen, sind vor allem von Juni bis Ende November aktiv. Seit Ende August sind erstmals seit 2020 wieder Fälle der Blauzungenkrankheit in der Schweiz aufgetreten. Neben dem Kanton Aargau sind auch 18 weitere Deutsch- und Westschweizer Kantone betroffen, wobei der Kanton Jura mit rund 150 Tierhaltungen am stärksten betroffen ist.
Die Blauzungenkrankheit breitet sich derzeit schnell aus, was zusätzliche Massnahmen zur Überwachung und Bekämpfung erforderlich macht. Der Veterinärdienst verhängt bei Feststellung von Blauzungenkrankheit eine einfache Sperre 1. Grades über die betroffenen Bestände. Betroffene Tierhaltungen dürfen ihre erkrankten Tiere nur für die Schlachtung verlassen und gesunde Tiere dürfen nur mit Bewilligung des Kantonsveterinärs auf einen anderen Hof gebracht werden.
Die übertragenden Gnitzen können gesunde Tiere infizieren, wenn sie zuvor infizierte Tiere gestochen haben. Es findet jedoch keine direkte Ansteckung von Nutztier zu Nutztier statt. Die Sperre gilt für 60 Tage oder bis zum Beginn der mückenfreien Winterzeit, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen. Es ist wichtig, dass Tierhalterinnen und Tierhalter in betroffenen Regionen die Massnahmen des Veterinärdienstes befolgen, um die Gesundheit ihrer Tiere zu schützen und die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit einzuschränken.





