UBS beharrt auf Antrag auf Aussetzung im Bulgarien-Fall
Die UBS steht vor Gericht wegen Geldern der bulgarischen Mafia, beantragt jedoch die Sistierung des Verfahrens. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat Versäumnisse bei der Credit Suisse festgestellt, die UBS jedoch bestreitet, dass die Gelder aus dem Drogenhandel stammen. Die Bundesanwaltschaft stützt sich auf ausländische Urteile, um die UBS zu belasten, die daraufhin erneut um die Einstellung des Verfahrens bittet. Das Bundesgericht lehnt jedoch das Gesuch der UBS ab und muss noch über den eigentlichen Fall entscheiden.
Die UBS argumentiert, dass die Verantwortung für die Credit Suisse unberechtigterweise auf sie übertragen wurde, da sie keinen Einfluss auf die Vorgänge in der anderen Bank hatte, die vor 17 Jahren stattgefunden haben. Die Anwältin betont, dass die Übernahme der Credit Suisse durch den Bundesrat erfolgte, um den Schweizer Finanzplatz zu retten. Die Berufungskammer wird über die Anträge beraten und die Verhandlung am Mittwoch fortsetzen.
Die UBS hat vor der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts ein Gesuch um Sistierung des Verfahrens gestellt und die Entfernung von Verfügungen der Finma aus den Akten beantragt. Die Kammer wird über diese Anträge entscheiden. Die Bundesanwaltschaft stützt sich auf ausländische Urteile, um die UBS zu belasten, die wiederum um die Einstellung des Verfahrens bittet. Das Bundesgericht lehnt das Gesuch der UBS um aufschiebende Wirkung ab.
Die Anwältin der UBS argumentiert, dass die Verantwortung für die Credit Suisse auf sie übertragen wurde, ohne rechtliche Grundlage. Die Übernahme der Credit Suisse durch den Bundesrat zur Rettung des Schweizer Finanzplatzes sei nicht zu Lasten der UBS zu legen. Die Berufungskammer wird am Mittwoch die Verhandlung fortsetzen und über die Anträge der UBS beraten. Es wird betont, dass die Machenschaften vor 17 Jahren in einer anderen Bank stattfanden, auf welche die UBS keinen Einfluss hatte.



