Ein neuer Vorschlag zur Zuger Transparenz-Initiative wird akzeptiert.
Das Zuger Stimmvolk hat am Sonntag den schlankeren Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative der Jungen Alternative angenommen. Etwa 52 Prozent der Stimmberechtigten stimmten dafür. Dies entspricht einem Ja-Stimmenanteil von 52 Prozent. Die Verfassungsinitiative selber lehnten sie mit 14’761 Ja zu 17’361 Nein-Stimmen ab. Die Stimmbeteiligung betrug 43,5 Prozent. Das Zuger Stimmvolk ist für den schlankeren Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative der Jungen Alternative. Damit werden nur die Grundsätze der Initiative in die Verfassung geschrieben, die Details dagegen sollen in einem Gesetz geregelt werden.
Die Stimmberechtigten folgten Regierungs- und Kantonsrat. Sie hiessen den Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative gut, und zwar mit 16’360 Ja zu 15’093 Nein-Stimmen. Die Abstimmung wurde aber wegen Problemen bei der Auszählung für ungültig erklärt. Regierung und Parlament waren der Ansicht, dass das Anliegen der Initianten nicht auf Verfassungsstufe zu regeln sei. Mit einem «schlankeren» Gegenvorschlag wollen sie ausschliesslich die Grundsätze der Initiative bezüglich Finanzierung und Interessenbindung in der Verfassung verankern. Die konkrete Ausgestaltung – beispielsweise Franken-Schwellenwerte – gehört ihrer Meinung nach ins Gesetz.
Die Verfassungsinitiative hätte die Offenlegung der Finanzierung der im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien, ihrer Kampagnen umfasst. Hinzu kommt die Offenlegung von Interessenbindungen der Amtsinhaber und Kandidierenden. Spenden Privater von über 5000 Franken und Spenden von Unternehmen über 1000 Franken hätten künftig offengelegt werden sollen. In der Schweiz ist die Transparenz bei der Parteienfinanzierung ein Dauerbrenner. Auf Bundesebene gelten Transparenzregeln. Und die Kantone Jura, Tessin, Genf, Neuenburg und Schwyz führten bereits Vorschriften ein.
Die Verfassungsinitiative hätte die Offenlegung der Finanzierung der im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien, ihrer Kampagnen umfasst. Hinzu kommt die Offenlegung von Interessenbindungen der Amtsinhaber und Kandidierenden. Spenden Privater von über 5000 Franken und Spenden von Unternehmen über 1000 Franken hätten künftig offengelegt werden sollen. In der Schweiz ist die Transparenz bei der Parteienfinanzierung ein Dauerbrenner. Auf Bundesebene gelten Transparenzregeln. Und die Kantone Jura, Tessin, Genf, Neuenburg und Schwyz führten bereits Vorschriften ein.
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Alles in allem hat das Zuger Stimmvolk mit der Annahme des schlankeren Gegenvorschlags zur Transparenz-Initiative der Jungen Alternative für mehr Klarheit und Offenlegung in der Parteienfinanzierung gestimmt. Die Bürger folgten dabei der Empfehlung der Regierung und des Kantonsrats, die den Gegenvorschlag favorisierten. Somit wurden die Grundsätze der Initiative in die Verfassung geschrieben, während die Details in einem Gesetz geregelt werden sollen. Die Schweiz hat bereits auf Bundesebene Transparenzregeln und einige Kantone haben ebenfalls Vorschriften zur Offenlegung von Parteienfinanzierung eingeführt. Dieser Schritt in Zug zeigt das Bestreben, mehr Transparenz in der Politik zu schaffen und die Bürger über die Finanzierung und Interessenbindungen der politischen Parteien und Amtsinhaber zu informieren.