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Millionenkredite im Kanton Aargau für weitere Asylunterkünfte

Die Aargauer Regierung beantragt einen Kredit von rund 9,7 Millionen Franken für zusätzliche Asylunterkünfte in Neuenhof AG sowie zur Verlängerung der Unterbringung für junge Asylsuchende. Aufgrund des erwarteten Bedarfs von 100 zusätzlichen Plätzen allein für unbegleitete Minderjährige noch in diesem Jahr sind die Kapazitäten der bestehenden Anlagen zur Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden so gut wie erschöpft. Die kantonale Unterkunft in Neuenhof mit 90 Plätzen in drei Mehrfamilienhäusern soll im Verlauf des Jahres 2025 einem Neubau weichen.

Der kantonale Sozialdienst hat die Möglichkeit ab Mitte 2025 für fünf Jahre eine Asylunterkunft mit 120 Plätzen in einer Containersiedlung anzumieten. Der Gemeinderat von Neuenhof unterstützt das Projekt im Quartier Webermühle. Für dieses Vorhaben wird ein Verpflichtungskredit von 5,5 Millionen Franken beantragt. Die Leistungsaufträge für die Unterbringung von unbegleiteten, minderjährigen Asylbewerbern (UMA) in Vogelsang/Gebenstorf und Windisch sollen verlängert werden, da sich die Bauvorhaben an den Standorten des Vereins Lernwerk und der Stiftung Sofa verzögern.

Aufgrund bereits geleisteter Anfangsinvestitionen konnten günstigere Tagessätzen ausgehandelt werden. Die Stiftung Sofa erhält ab der Verlängerung pro Platz und Tag 170 Franken, während der Verein Lernwerk 138 Franken erhält. Durch die Notlage bei der Unterbringung von Flüchtlingen seit Januar 2023 kann der Regierungsrat im äußersten Notfall Gemeinden und Privateigentümer per Beschlagnahmungsverfügung verpflichten, geeignete Liegenschaften zur Verfügung zu stellen.

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