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Anwalt fordert Freispruch im Haussklavinnen-Prozess.

Der Anwalt der Ehefrau im „Haussklavinnen-Prozess“ fordert einen vollen Freispruch für seine Mandantin. Er argumentiert, dass sie keine „Gefängniswärter-Funktion“ hatte und nur geholfen hat, die Fesseln anzulegen, wenn ihr Mann nicht da war. Die Philippina habe lediglich getan, was ihr Ehemann ihr gesagt habe. Die Staatsanwaltschaft hingegen beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten wegen mehrfacher Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung und fordert zudem eine fünfjährige Landesverweisung.

Der Ehemann, ein 46-jähriger Schweizer mit dominanter Neigung und narzisstischer Störung, hatte zwei junge Ausländerinnen unter falschen Versprechungen rekrutiert und als „Haussklavinnen“ ausgebeutet. Dabei wurden die Frauen täglich in einen Käfig gesperrt. Das Bezirksgericht Andelfingen wird nächste Woche das Urteil in diesem schockierenden Fall verkünden.

Der Anwalt der Ehefrau betont, dass sie lediglich den Anweisungen ihres Gatten gefolgt sei und keine aktive Rolle bei der Freiheitsberaubung gespielt habe. Er fordert daher einen vollständigen Freispruch für seine Mandantin. Die Philippina gesteht ein, gelegentlich geholfen zu haben, die Fesseln anzulegen, jedoch nur in Abwesenheit ihres Mannes. Sie sei von ihrem Ehemann kontrolliert und manipuliert worden und habe keine eigene Entscheidungsfreiheit gehabt.

Die Staatsanwaltschaft sieht dies anders und wirft der Ehefrau Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung vor. Sie beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie eine fünfjährige Landesverweisung. Der Ehemann wird beschuldigt, die beiden jungen Frauen unter falschen Versprechungen angeworben und als „Haussklavinnen“ ausgebeutet zu haben. Die Frauen wurden täglich in einen Käfig gesperrt und mussten vermutlich schwerwiegende Misshandlungen ertragen.

Der Fall des „Haussklavinnen-Prozesses“ von Andelfingen ZH sorgt für großes Aufsehen und Entsetzen. Die Verteidigung der Ehefrau argumentiert, dass sie unter der Kontrolle ihres dominanten und narzisstischen Ehemanns gelitten habe und nicht eigenständig gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft hingegen fordert eine harte Strafe für beide Angeklagte aufgrund der schwerwiegenden Vorwürfe der Freiheitsberaubung und Ausbeutung von Frauen. Das Bezirksgericht Andelfingen wird bald eine Entscheidung in diesem tragischen Fall treffen.

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