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Aargauer Volksinitiative gegen „Blitzerwildwuchs“ eingereicht

Die Aargauer Jungfreisinnigen haben eine kantonale Volksinitiative gegen den vermeintlichen „Blitzerwildwuchs“ bei der Staatskanzlei eingereicht. Die Initiative hat 3091 beglaubigte Unterschriften gesammelt und wurde von der Jungpartei lanciert, um die Überwachungsanlagen gezielt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einzusetzen und nicht als Einnahmequelle zu missbrauchen. Die Bewilligung für solche Anlagen soll maximal drei Jahre gelten und Warnschilder müssen aufgestellt werden. Semistationäre Anlagen dürfen nur noch für maximal 72 Stunden am gleichen Ort verbleiben.

Im Kanton Aargau müssen mindestens 3000 Unterschriften von Stimmberechtigten gesammelt werden, damit eine Volksinitiative zustande kommt. Die Staatskanzlei wird nun überprüfen, ob die Initiative tatsächlich zustande gekommen ist. In den letzten Jahren hat das Thema des „Blitzerwildwuchses“ im Aargau die Gemüter bewegt, insbesondere nachdem die Stadt Baden 2020 am verkehrsreichen Knoten „Gstühl“ eine Überwachungsanlage in Betrieb genommen hat.

Die Bewilligungspflicht für die Überwachungsanlagen soll sicherstellen, dass sie nur bei einem erheblichen Verkehrssicherheitsdefizit eingesetzt werden. Diese Regelung soll eine Missbrauch der Anlagen als Einnahmequelle verhindern. Die Diskussion um die „Blechpolizisten“ im Aargau ist in den letzten Jahren verstärkt worden, insbesondere nachdem der Grosse Rat sich überraschend gegen eine kantonale Bewilligungspflicht für solche Anlagen entschieden hatte.

Die Debatte über die Revision des Polizeigesetzes im Kanton Aargau führte dazu, dass die Stadt Baden eine Überwachungsanlage am Knoten „Gstühl“ in Betrieb nahm. Dies löste einen Rechtsstreit aus, der letztendlich von einem negativen Entscheid des Regierungsrates bis hin zur Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht führte. Trotz langer Diskussion entschied sich der Grosse Rat überraschend gegen eine kantonale Bewilligungspflicht für „Blechpolizisten“.

Die Aargauer Jungfreisinnigen setzen sich mit ihrer Volksinitiative gegen den vermeintlichen „Blitzerwildwuchs“ im Kanton ein und wollen sicherstellen, dass die Überwachungsanlagen nur zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eingesetzt werden. Die Bewilligungspflicht für solche Anlagen würde maximal drei Jahre gelten und Warnschilder müssten aufgestellt werden, um die Verkehrsteilnehmer zu informieren. Semistationäre Anlagen dürfen künftig nur für maximal 72 Stunden an einem Ort verbleiben, um Missbrauch zu verhindern.

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