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St. Galler Gericht spricht städtische Mitarbeiter frei

In einem Gerichtsverfahren am Kreisgericht St. Gallen wurden fünf Mitarbeiter der Stadt freigesprochen, die beschuldigt wurden, fahrlässige schwere Körperverletzung verursacht zu haben. Der Vorfall ereignete sich in einer städtischen Badeanstalt, als ein Kind vom Sprungturm gestoßen wurde und schwer verletzt wurde. Das Gericht urteilte, dass die Mitarbeiter keine Schuld an dem tragischen Ereignis trugen, da der Sturz des Kindes nicht vorhersehbar war. Der Täter, der das Kind gestoßen hatte, konnte nicht ermittelt werden und das Strafverfahren wurde eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Mitarbeitern vorgeworfen, gegen Sicherheitsvorschriften auf dem Sprungturm verstoßen zu haben. Es wurde festgestellt, dass das seitliche Geländer der Sprungplattform zu kurz war und kein angemessenes Sicherheitsmanagement vorhanden war. Es fehlte auch eine klare Hausordnung, die das Stoßen von Personen vom Sprungturm verbietet. Die Anklage forderte Geldstrafen für die Mitarbeiter, doch das Gericht entschied letztendlich, dass sie unschuldig waren.

Die Anwälte der Mitarbeiter argumentierten vor Gericht, dass kein Unfall, sondern eine vorsätzliche Straftat zum Sturz des Kindes geführt habe. Sie betonten, dass alle Vorschriften eingehalten wurden und der Sprungturm den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprach. Sie wiesen darauf hin, dass es keine rechtliche Verpflichtung gab, den Sprungturm zu sperren, wenn er nicht vom Bademeister beaufsichtigt wurde. Letztendlich wurde entschieden, dass die Mitarbeiter nicht für den Vorfall verantwortlich waren.

Das Gericht betonte, dass der Vorfall nicht vorhersehbar war und die Verletzungen des Kindes auf das falsche Verhalten des Täters zurückzuführen waren. Die Einzelrichterin erklärte während der Urteilsverkündung, dass die Beschuldigten vollständig freigesprochen wurden, da sie keine Schuld am Unfall des Kindes hatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und das Thema bleibt weiterhin aktuell.

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