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Buttisholz LU muss sein Bau- und Zonenreglement teilweise überarbeiten.

Eine Grundeigentümerin in Buttisholz hat gegen die Gemeinde gewonnen, nachdem ihr Beschwerde gegen eine Bestimmung im Bau- und Zonenreglement (BZR) erfolgreich war. Die Gemeinde muss nun die betroffene Bestimmung im Reglement anpassen, die eine Umnutzung eines bestehenden Gebäudes in der Nähe des Schlosses Buttisholz betrifft. Die Eigentümerin fühlte sich in ihren Eigentumsrechten eingeschränkt, während die kantonale Denkmalpflege der Meinung war, dass die bestehende Grünzone ausreicht, um die Umgebung zu schützen. Die Gemeinde argumentierte hingegen mit dem Ortsbildschutz.

Mit der Zustimmung des Luzerner Regierungsrats zur Verwaltungsbeschwerde muss die Gemeinde nun Teile ihres Bau- und Zonenreglements im Bereich der Grünzone anpassen, um die strittige Bestimmung zu streichen. Die neue Ortsplanung von Buttisholz wurde von den Stimmberechtigten im Juni 2021 mit einer Zustimmungsrate von fast 64 Prozent angenommen. Der Regierungsrat genehmigte die Gesamtrevision der Ortsplanung im Jahr 2022, mit nur wenigen Ausnahmen.

Die Grundeigentümerin hat erfolgreich gegen die Gemeinde Buttisholz geklagt, nachdem eine Bestimmung im Bau- und Zonenreglement (BZR) beanstandet wurde. Die Gemeinde muss nun entsprechende Anpassungen vornehmen, um die strittige Bestimmung zu ändern, die die Umnutzung eines bestehenden Gebäudes betrifft. Die Eigentümerin fühlte sich in ihren Eigentumsrechten eingeschränkt, während die Denkmalpflege der Meinung war, dass die bestehende Grünzone ausreichend ist, um die Umgebung zu schützen. Die Gemeinde hingegen berief sich auf den Ortsbildschutz.

Durch die Zustimmung des Luzerner Regierungsrats zur Verwaltungsbeschwerde ist die Gemeinde Buttisholz nun verpflichtet, Teile ihres Bau- und Zonenreglements im Bereich der Grünzone anzupassen, um die strittige Bestimmung zu streichen. Die neue Ortsplanung von Buttisholz wurde im Juni 2021 von den Stimmberechtigten mit einer Zustimmungsrate von fast 64 Prozent angenommen. Der Regierungsrat genehmigte die Gesamtrevision der Ortsplanung im Jahr 2022, mit nur wenigen Ausnahmen.

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