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Zwei Umweltorganisationen verklagen die EU wegen ihrer Klimaziele in Deutsch.

Zwei Umweltorganisationen haben die Europäische Kommission wegen unzureichender Klimaziele der Mitgliedsstaaten verklagt. Sie basieren dabei auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Schweiz. Die Organisationen, CAN Europe und Global Legal Action Network (GLAN), argumentieren, dass die Mitgliedsstaaten der EU unzureichende Ziele hätten, die gegen das Pariser Klimaabkommen von 2015 verstoßen könnten. Die Klage richtet sich gegen die EU und ihre Mitgliedsländer, die aufgefordert werden, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken.

Die Europäische Kommission hatte die Mitgliedsländer aufgefordert, bis 2030 Pläne vorzulegen, um das Ziel der Emissionsreduktion um 55 Prozent zu erreichen. Die Kommission stellte jedoch fest, dass die eingereichten Pläne nur zu einer Reduktion von etwa 51 Prozent führen würden. Die einzelnen Länder sollten ihre Fahrpläne bis zum Stichtag am 30. Juni aktualisieren, doch Brüssel hatte bis zu diesem Zeitpunkt nur vier Pläne erhalten. Die Umweltorganisationen fordern die Kommission auf, die zulässigen Emissionswerte nach unten zu korrigieren, um die beabsichtigte Reduktion zu erreichen.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Schweiz in einem ähnlichen Fall wird als historisch bezeichnet. Die Kläger argumentieren, dass die Mitgliedsstaaten der EU nicht ausreichend handeln, um die Klimaziele des Pariser Abkommens zu erreichen. Die Organisationen betonen, dass die EU und ihre Mitgliedsländer dringend Maßnahmen ergreifen müssen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und den Klimawandel einzudämmen.

Die Europäische Kommission hatte die Mitgliedsländer der EU aufgefordert, ihre Pläne zur Emissionsreduktion detailliert darzulegen und bis 2024 entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Die Kommission kam jedoch zu dem Schluss, dass die bisherigen Pläne nicht ausreichen, um das Ziel einer Reduktion um 55 Prozent zu erreichen. Die Umweltorganisationen sehen dies als unzureichend an und fordern strengere Maßnahmen von den Mitgliedsländern und der EU.

Die Klage der Umweltorganisationen gegen die EU und ihre Mitgliedsländer stellt eine wichtige Forderung nach effektiven Maßnahmen gegen den Klimawandel dar. Die Organisationen betonen die Dringlichkeit der Situation und den Handlungsbedarf, um die Klimaziele des Pariser Abkommens zu erreichen. Die EU und ihre Mitgliedsländer müssen ihre Anstrengungen verstärken, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und einen Beitrag zum Schutz der Umwelt und des Klimas zu leisten.

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