Nach dem Unfall am Gotthard: Die Kommission will klarere Regeln für den Gütertransport
Die Nationalratskommission fordert klarere Haftungsregeln im Güterverkehr nach dem Zugunfall im Gotthard-Basistunnel. Die Kommission hat eine Motion zur Revision der Risikohaftung von Güterwaggonbesitzern verabschiedet, um Anreize für eine erhöhte Sicherheit zu schaffen. Die Vertragshaftungsregelungen sind international weitgehend einheitlich, aber die Kommission fordert eine Überarbeitung, um die Risikoverteilung und Rechtsmittel zwischen Eisenbahnunternehmen und Wagenhaltern zu klären.
Laut der Nationalratskommission wird SBB Cargo höchstwahrscheinlich für den Unfall im Gotthard-Tunnel haftbar sein. Nach geltendem Recht haftet der Wagenhalter nur, wenn das Eisenbahnunternehmen nachweisen kann, dass sie schuldhaft gehandelt haben. Ein Mangel am Wagen reicht nicht aus, um die Schuld nachzuweisen. Der Unfall im Gotthard-Basistunnel, der auf einen Radscheibenbruch zurückzuführen war, verursachte Sachschäden in Höhe von rund 150 Millionen Franken.
Die Nationalratskommission fordert den Bundesrat auf, in internationalen Gremien Änderungen im Sinne der Motion vorzuschlagen und klare Bestimmungen zur Risikoverteilung und Rechtsmittelregelung vorzulegen. Es sollen insbesondere die rechtlichen Folgen von Vorfällen mit gefährlichen Gütern geklärt werden. Die Kommission spricht sich dafür aus, die Haftpflichtvorgaben zu überarbeiten, um die Sicherheitsmassnahmen im Güterverkehr zu verbessern.
Die KVF-N Kommission des Nationalrats beschloss die Motion mit 13 zu acht Stimmen und vier Enthaltungen. Die Kommission betont die Notwendigkeit, die Haftungsregelungen im Güterverkehr zu überarbeiten, um die Sicherheit zu erhöhen. Die Kommission fordert vom Bundesrat, in internationalen Gremien Änderungen vorzuschlagen, um die Risikoverteilung und die rechtlichen Folgen von Unfällen im Güterverkehr zu klären.
Der Zugunfall im Gotthard-Basistunnel im August 2023 führte zu Sachschäden in Millionenhöhe. Die SBB Cargo wird voraussichtlich für den Unfall haftbar gemacht werden. Die Kommission macht sich für eine Revision der Haftpflichtvorgaben stark, um die Sicherheitsmassnahmen im Güterverkehr zu verbessern. Es wird angestrebt, klare Regelungen zur Risikoverteilung und Rechtsmittelregelung zwischen Eisenbahnunternehmen und Wagenhaltern zu schaffen.
Insgesamt wird die Forderung der Nationalratskommission nach klareren Haftungsregeln im Güterverkehr nach dem Gotthard-Zugunfall unterstützt. Die Überarbeitung der Haftpflichtvorgaben soll Anreize für eine erhöhte Sicherheit schaffen und die rechtlichen Folgen von Vorfällen mit gefährlichen Gütern klären. Die Klärung der Risikoverteilung und Rechtsmittelregelung zwischen Eisenbahnunternehmen und Wagenhaltern ist ein zentrales Anliegen der Kommission, um die Sicherheit im Güterverkehr zu verbessern.