Die Regierung von St. Gallen lehnt ein neues Hundegesetz ab.
Das St. Galler Hundegesetz steht zur Debatte, doch die Regierung sieht keinen Grund für eine Änderung. Trotzdem wurde im St. Galler Kantonsrat eine Überprüfung des Gesetzes gefordert, nachdem es zwei Vorfälle mit Hunden in der Kantonshauptstadt gab. Die Grünen Kantonsrätin Margit Benz warf die Frage auf, ob der „St. Galler Weg“ noch wirksam ist, obwohl das kantonale Hundegesetz bereits seit dem Jahr 2000 besteht und auf Eigenverantwortung setzt. Die Regierung lehnt eine Überarbeitung des Gesetzes ab und betont, dass es bereits griffige Instrumente gibt, um gegen auffällige und gefährliche Hunde vorzugehen.
Während sich die Zahl der Hunde im Kanton St. Gallen seit 2010 von 27’087 auf 31’241 erhöht hat, stieg auch die Anzahl der Vorfälle mit Hunden an. Im Jahr 2014 wurden 232 Vorfälle registriert, während es 2023 bereits 376 waren. Die Regierung weist jedoch darauf hin, dass viele Vorfälle nicht gemeldet werden. In der Schweiz gibt es ein kantonales Durcheinander bezüglich der Regelungen für das Halten von Hunden. Trotzdem existiert im benachbarten Kanton Thurgau eine Ausbildungspflicht für Hundehalter seit 2023, was im Kanton St. Gallen nicht der Fall ist.
Es besteht die Meinung, dass das bestehende kantonale Hundegesetz ausreichend ist, um mit auffälligen oder gefährlichen Hunden umzugehen. Rassenspezifische Verbote oder Bewilligungen wurden bewusst vermieden, als das Gesetz im Jahr 2000 überarbeitet wurde, um dem Thema „gefährliche Hunde“ gerecht zu werden. Trotzdem bleibt die Zahl der Hunde im Kanton St. Gallen konstant steigend, mit allein 2023 knapp 1000 neuen Hunden. Die Regierung betont, dass es wichtig ist, Vorfälle mit Hunden zu melden, um eine bessere Kontrolle und Handhabe zu gewährleisten.
Die Diskussion um das St. Galler Hundegesetz zeigt, dass es unterschiedliche Ansichten darüber gibt, ob eine Gesetzesänderung notwendig ist. Während die Regierung keine Notwendigkeit sieht, das Gesetz zu überarbeiten und auf die Eigenverantwortung der Hundehalter setzt, fordern einzelne Kantonsräte eine kritische Überprüfung der Wirksamkeit des bestehenden Gesetzes. Es bleibt abzuwarten, ob es in Zukunft zu Änderungen oder Anpassungen am kantonalen Hundegesetz kommen wird, um auf die steigende Anzahl von Hunden und Vorfällen angemessen zu reagieren.