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Hitze auf Baustellen: Keine Strafen für Verzögerungen!

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates fordert in einer Motion, dass Unternehmen auf Baustellen keine Konventionalstrafen wegen Verzögerungen riskieren sollen, wenn die Arbeiten aufgrund von Hitze gestoppt werden müssen. Die Motion wurde von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates verabschiedet und soll vor allem öffentliche Bauherren in die Pflicht nehmen, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer auch bei extremer Hitze zu gewährleisten.

Die Kommission möchte darauf hinwirken, dass Unternehmen bei hohen Temperaturen Maßnahmen ergreifen können, um die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ohne dabei finanzielle Strafen fürchten zu müssen. Insbesondere öffentliche Bauherren sollen Regelungen vorsehen, um Fristen anzupassen, wenn die Arbeit im Freien aufgrund der Hitze unzumutbar wird und die Gesundheit der Arbeitnehmer gefährdet ist. Hitze birgt auf Baustellen ein erhöhtes Risiko für Unfälle und gesundheitliche Probleme, weshalb die Verantwortung der Arbeitgeber für den Gesundheitsschutz betont wird.

Die Motion wurde von der WAK-N mit einer klaren Mehrheit von 15 zu 7 Stimmen verabschiedet, wobei die Nein-Stimmen hauptsächlich aus der SVP kamen. Es wurde keine konkrete Temperaturgrenze genannt, ab der die Arbeiten auf Baustellen aufgrund von Hitze eingestellt werden sollten. Maßnahmen wie angepasste Arbeitszeiten, eine Begrenzung von Überstunden und regelmäßige Pausen sollen zunächst ergriffen werden, bevor die Arbeiten unterbrochen werden müssen.

Aufgrund von engen Terminplänen wird es für Unternehmen immer schwieriger, die Arbeit auf Baustellen bei großer Hitze zu unterbrechen, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Die Motion soll nun dem Nationalrat zur Entscheidung vorgelegt werden, um eine rasche Umsetzung zu ermöglichen. Baumeister und Gewerkschaften haben ein gemeinsames Interesse an dieser Regelung, um die Arbeitsbedingungen auf Baustellen bei extremen Temperaturen zu verbessern.

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