Gerichtsverfahren gegen Eltern eines Schweizer IS-Kämpfers wegen finanzieller Unterstützung

Die Eltern eines zum radikalen Islam konvertierten IS-Kämpfers stehen heute vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Ihnen wird vorgeworfen, ihren Sohn finanziell unterstützt zu haben, während er für den IS kämpfte. Die Staatsanwaltschaft wird ihre Anträge während der Hauptverhandlung bekannt geben. Das Elternpaar hatte ihrem Sohn zwischen 2016 und 2019 rund 50’000 Franken nach Syrien überwiesen und sind deshalb wegen Widerhandlung gegen das Al-Kaida-/IS-Gesetz angeklagt.
Der junge Mann, ein Schweizer, konvertierte zum Islam und schloss sich im April 2015 der Terrormiliz IS in Syrien an. Dort absolvierte er eine militärische und religiöse Ausbildung und heiratete eine ebenfalls radikalisierte Französin. Die Bundesanwaltschaft wirft den Eltern vor, auf Wunsch ihres Sohnes zwischen September 2016 und Mai 2019 insgesamt rund 50’000 Franken an ihn überwiesen zu haben. Das Geld soll dem Sohn, seiner Frau, einem Freund und dem IS zugute gekommen sein.
Die Zahlungen erfolgten teils über Western Union und teil über das anonyme Checksystem Ticket Premium. Bei einigen größeren Beträgen wurde das Geld von einem Mittelsmann an den nächsten weitergegeben. So übergab die Mutter im Mai 2019 40’000 Franken an zwei Personen aus Berlin, wovon 20’000 Franken aus dem Rückkauf einer Lebensversicherung stammten. Der Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona wird voraussichtlich ein bis zwei Tage dauern.
Die Eltern des IS-Kämpfers müssen sich heute vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten, da sie ihren Sohn finanziell unterstützt haben, während er für den IS kämpfte. Die Bundesanwaltschaft wirft den Eltern vor, zwischen 2016 und 2019 insgesamt rund 50’000 Franken an ihren Sohn überwiesen zu haben. Die Zahlungen erfolgten teils über Western Union und teils über das anonyme Checksystem Ticket Premium. Die Eltern stehen deshalb wegen Widerhandlung gegen das Al-Kaida/IS-Gesetz vor Gericht.
Der junge Schweizer, der zum Islam konvertierte und sich dem IS in Syrien anschloss, wurde im Juni 2019 von kurdischen Kräften gefangen genommen. Er ist Gegenstand eines separaten Verfahrens der Bundesanwaltschaft. Der Prozess gegen die Eltern wird voraussichtlich ein bis zwei Tage dauern. Die Eltern sollen das Geld nicht nur an ihren Sohn, sondern auch an dessen Frau, einen Freund und den IS überwiesen haben. Die Geldtransfers erfolgten teils über bekannte Dienste wie Western Union, teils über ein anonymes Checksystem namens Ticket Premium.
Die Eltern des IS-Kämpfers stehen vor Gericht, weil sie zwischen 2016 und 2019 insgesamt rund 50’000 Franken an ihren Sohn überwiesen haben, der sich der Terrormiliz in Syrien angeschlossen hatte. Die Bundesanwaltschaft wirft den Eltern vor, gegen das Al-Kaida/IS-Gesetz verstoßen zu haben. Die Zahlungen erfolgten teils über Western Union und teils über das anonyme Checksystem Ticket Premium. Der Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona wird voraussichtlich ein bis zwei Tage dauern. Die Staatsanwaltschaft wird ihre Anträge während der Hauptverhandlung bekannt geben, in der die Eltern sich verantworten müssen.





