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Bruder vorerst ohne Opferentschädigung bleiben

Das Basler Appellationsgericht hat ein Gesuch aufgrund von Verjährung abgelehnt, das im Zusammenhang mit dem Mord an einer Schwester steht. Der Bruder des Täters erwägt nun eine Staatshaftungs-Klage. 1999 tötete der damals 21-jährige Hakan Mutlu seine Schwester in Basel, nachdem er entgegen Empfehlungen aus der Untersuchungshaft entlassen worden war. Sein Bruder kämpft nun gegen die zerstörerischen Folgen des Verbrechens.

Das Verbrechen hat die gesamte Familie stark belastet. Nach 20 Jahren beging der Mörder Selbstmord in Haft, der Vater starb an einem Herzinfarkt und die Mutter ist nicht mehr ansprechbar. Der Bruder, der sich zuvor selbst über Wasser gehalten hatte, ist jetzt aufgrund von posttraumatischer Belastungsstörung und Depressionen arbeitsunfähig und wird von der IV unterstützt. Nun wehrt er sich gegen die Verjährung und fordert Staatshaftung für die Freilassung seines Bruders.

Der Anwalt des Bruders hat einen Antrag auf Staatshaftung gestellt, da er den damaligen Untersuchungsrichter für die Freilassung des Täters verantwortlich macht. Dieser habe eine gefährliche Fehleinschätzung getroffen, die zum tragischen Familien-Drama geführt habe. Der Anwalt beruft sich auf europäische Rechtsprechung in ähnlichen Fällen und argumentiert, dass die Verjährungsfist noch nicht abgelaufen sei. Das Appellationsgericht hat den Rekurs jedoch abgewiesen und den Verjährungsfall eindeutig beurteilt.

Trotz der Entscheidung des Appellationsgerichts erwägt der Bruder des Täters und sein Anwalt weitere rechtliche Schritte gegen den ehemaligen Untersuchungsrichter und den Kanton Baselland. Sie könnten eine Staatshaftungs-Klage einreichen und den Fall vor das Bundesgericht bringen. Der Bruder kämpft weiterhin gegen die Folgen des Mordes an seiner Schwester und die unglücklichen Umstände, die dazu geführt haben. Die Situation bleibt weiterhin angespannt und belastend für die Familie.

Der Fall hat in der Öffentlichkeit und vor Gericht Aufmerksamkeit erregt, da die tragischen Ereignisse und die Folgen des Verbrechens deutlich werden. Die Verantwortlichkeiten und Versäumnisse in Bezug auf die Freilassung des Täters werden weiterhin diskutiert und rechtlich geprüft. Die Familie des Täters und des Opfers leiden weiterhin unter den traumatischen Ereignissen, die ihr Leben für immer beeinflusst haben. Es bleibt abzuwarten, wie der Fall vor Gericht weitergehen wird und welche Auswirkungen er auf die Betroffenen haben wird.

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