Zürcher Parlament plant Vereinfachung des Bauverfahrens für«Gireizli»
Im Kanton Zürich wird in Zukunft ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren für das Aufstellen von Kinderschaukeln ab einer bestimmten Größe eingeführt. Dies wurde durch ein Postulat im Kantonsrat beschlossen, das von verschiedenen Parteien unterstützt wurde. Bisher waren Spielgeräte bis zu einer Höhe von 2,5 Metern und einer Fläche von 6 Quadratmetern von der Bewilligungspflicht befreit, jedoch benötigten größere Modelle eine Baubewilligung.
Nun wird auch über eine Vereinfachung des Bauverfahrens für Pergolen diskutiert, die von FDP, EVP, SVP und Mitte vorgeschlagen wurde. Diese Postulierenden wollen ermöglichen, dass Pergolen bis zu 16 Quadratmetern ohne Bewilligung oder Meldepflicht gebaut werden können. Aktuell sind Pergolen bis zu einer Höhe von 2,5 Metern und einer Fläche von 6 Quadratmetern von der Bewilligungspflicht befreit. Ein häufig verkauftes Pergola-Modell überschreitet jedoch diese Größen, was zusätzliche Kosten und Aufwände für die Baubewilligung verursacht.
Die Regierung wollte das Postulat für die Vereinfachung des Bauverfahrens entgegennehmen, jedoch wurde eine Debatte im Rat verlangt. Somit bleibt das Thema auf der Tagesordnung und wird zu einem späteren Zeitpunkt behandelt. Es bleibt abzuwarten, wie der Rat über die Einführung eines vereinfachten Bewilligungsverfahrens für Kinderspielgeräte und Pergolen im Kanton Zürich entscheiden wird. Die Diskussion darüber ist wichtig, um die Prozesse für Bauvorhaben im Garten zu erleichtern und unnötige Kosten und Aufwände zu vermeiden.