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Zürich braucht nicht bei der kantonalen E-ID vorauszupreschen

Die Zürcher Regierung muss keinen Gesetzesentwurf für eine kantonale E-ID vorlegen, da der Kantonsrat am Montag eine entsprechende Motion als erledigt erklärt hat. Es gab Einigkeit darüber, dass der kantonale Handlungsspielraum für die Regelung und Herausgabe einer E-ID begrenzt ist und die geplante Bundesregelung Vorrang haben wird. Die Einführung einer staatlichen E-ID ist frühestens Anfang 2026 zu erwarten.

Die Motionäre wollten ursprünglich, dass die Regierung einen gesetzlichen Rahmen für eine kantonale E-ID erstellt, da die Corona-Krise gezeigt hat, dass die Schweiz bei der Digitalisierung hinterherhinkt und das Potenzial digitaler Dienstleistungen groß ist. Die Regierung unter Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli betonte die Wichtigkeit einer sicheren und zuverlässigen E-ID und erkannte die Dringlichkeit des Themas, wies jedoch darauf hin, dass der Bund für die E-ID zuständig ist und die Rechtsgrundlagen bereits weit fortgeschritten sind.

Die Regierung wurde sowohl von der vorberatenden Kommission als auch vom gesamten Rat unterstützt, da alle Parteien sich darüber einig waren, dass eine bundesweite E-ID einer kantonalen Lösung vorzuziehen ist und der Bund bereits auf dem richtigen Weg ist. Die SVP betonte, dass die E-ID für alle funktionieren und zentral entwickelt und herausgegeben werden soll, während die Grünen betonten, dass alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer Anrecht auf eine kostenlose Basis-E-ID haben.

Auch die SP betonte, dass das Bundesparlament bereits die Grundlagen für eine nationale E-ID geschaffen hat und die Chancen für eine Einführung 2026 gut stehen. Die Parteien waren sich einig, dass die Motion zugunsten der bundesweiten Regelung abgeschrieben werden kann. Insgesamt wurde betont, dass die Digitalisierung vorangetrieben werden muss, und dass der Kanton Zürich gut auf die Einführung einer E-ID vorbereitet ist.

Die Einführung einer kantonalen E-ID ist in Zürich vorerst vom Tisch, da der Kantonsrat die entsprechende Motion als erledigt erklärt hat. Die Regierung und der Rat waren sich einig, dass die kantonale Möglichkeiten zur Regelung und Herausgabe einer E-ID begrenzt sind und die geplante Bundesregelung Vorrang haben wird. Die Einführung einer staatlichen E-ID wird frühestens Anfang 2026 erwartet.

Die Regierung sollte ursprünglich einen gesetzlichen Rahmen für eine kantonale E-ID schaffen, doch die Regierung betonte, dass der Bund für die E-ID zuständig ist und die Rechtsgrundlagen bereits weit fortgeschritten sind. Die Regierung erhielt Unterstützung von der vorberatenden Kommission und dem gesamten Rat, da eine bundesweite E-ID einer kantonalen Lösung vorgezogen wird und der Bund bereits auf dem richtigen Weg ist. Insgesamt wurde betont, dass die Digitalisierung vorangetrieben werden muss und der Kanton Zürich gut auf die Einführung einer E-ID vorbereitet ist.

Die Parteien waren sich einig, dass die Motion zugunsten der bundesweiten Regelung abgeschrieben werden kann. Die SVP betonte, dass die E-ID für alle funktionieren und zentral entwickelt und herausgegeben werden soll, während die Grünen betonten, dass alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer Anrecht auf eine kostenlose Basis-E-ID haben. Die SP betonte, dass das Bundesparlament bereits die Grundlagen für eine nationale E-ID geschaffen hat und die Chancen für eine Einführung 2026 gut stehen.

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