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In Nidwalden können Gefangene zukünftig per Video befragt werden.

Zürich: Nidwaldner Migrationsbehörden planen, Ausländer per Video zu befragenDie Nidwaldner Migrationsbehörden planen, Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Ausschaffungsgefängnis in Zürich befinden, per Video zu befragen. Dies ist eine geplante Änderung im Ausländerrecht des Kantons Nidwalden, die aufgrund von Neuerungen im Bundesrecht eingeführt wird. Die neuen Bestimmungen sollen voraussichtlich am 1. März 2025 in Kraft treten. Die Durchführung von Videokonferenzen zur Befragung und Anhörung von festgenommenen Personen soll dabei die Effizienz der Verfahren steigern und Zeit sowie Geld sparen.

Die Möglichkeit, festgenommene Personen per Videokonferenz zu befragen, wird als bedeutsame Neuerung angesehen. Dadurch können die Nidwaldner Migrationsbehörden die ausländerrechtliche Administrativhaft effizienter vollziehen, insbesondere für Personen, die die Schweiz verlassen müssen. Diese Personen werden im Ausschaffungsgefängnis beim Flughafen Zürich untergebracht, da Nidwalden keine eigene Einrichtung für die Administrativhaft hat. Durch die geplante Änderung wird Nidwalden künftig alle ausländerrechtlichen Administrativhaftfälle in diesem Gefängnis durchführen.

Die Notwendigkeit, für Befragungen oder Anhörungen von festgenommenen Personen nach Zürich zu reisen, soll durch die Einführung von Videokonferenzen vermieden werden. Der Einsatz von Videotechnologie ermöglicht es den Nidwaldner Migrationsbehörden, das rechtliche Gehör zu gewährleisten und Haftanordnungen durchzuführen, ohne lange Anfahrtswege in Kauf nehmen zu müssen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Effizienz der Verfahren zu verbessern.

Die geplante Änderung im Ausländerrecht des Kantons Nidwalden ist Teil einer umfassenden Revision, die auf die aktuellen Entwicklungen im Bundesrecht reagiert. Mit der Einführung von Videokonferenzen zur Befragung von festgenommenen Personen wird ein modernes und effizientes Instrument geschaffen, um die Verfahren im Zusammenhang mit ausländerrechtlichen Administrativhaftfällen zu optimieren. Die Nutzung von Videotechnologie soll dazu beitragen, die Verwaltungsprozesse zu beschleunigen und Ressourcen gezielter einzusetzen.

Durch die Möglichkeit, Ausländer per Videokonferenz zu befragen, können die Nidwaldner Migrationsbehörden effizienter agieren und die Verfahren im Zusammenhang mit ausländerrechtlichen Administrativhaftfällen verbessern. Die geplante Änderung im Ausländerrecht des Kantons Nidwalden ist eine zukunftsorientierte Maßnahme, die auf die aktuellen Anforderungen im Umgang mit festgenommenen Personen reagiert. Die Nutzung von Videotechnologie ermöglicht es den Behörden, Zeit und Geld zu sparen, ohne dabei die Qualität der Verfahren zu beeinträchtigen.

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