Eltern sollen ihr behindertes Kind getötet haben
Eltern und Großmutter eines dreijährigen Mädchens müssen sich vor Gericht wegen des Vorwurfs verantworten, ihre behinderte Tochter beziehungsweise Enkelin getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert für die Eltern eine Verurteilung wegen Mordes und eine Strafe von jeweils 18 Jahren Freiheitsentzug. Die Großmutter soll wegen Gehilfenschaft zum Mord mit fünf Jahren Haft bestraft werden. Zudem sollen die Beschuldigten, die aus Deutschland stammen, das Land für je 15 Jahre verlassen müssen.
Am 7. Mai 2020 wurde die dreijährige Tochter leblos in ihrem Bett gefunden. Die Obduktion ergab, dass das Kind Ecstasy im Blut hatte und an Sauerstoffmangel gestorben war. Das Kind war aufgrund einer zerebralen Erkrankung lebenslang auf intensive Pflege angewiesen. Die drei Beschuldigten wurden nach Abschluss der Ermittlungen aus der Untersuchungshaft entlassen und müssen sich nun vor Gericht verantworten.
Die Hauptverhandlung am Bezirksgericht Bremgarten ist auf mehrere Tage angesetzt. Es wird erwartet, dass das Urteil am kommenden Freitag verkündet wird. Der Fall sorgte für Aufsehen, da es sich um die Tötung eines behinderten Kindes handelt. Die Angeklagten müssen sich für ihre Tat verantworten und mit harten Strafen rechnen.
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten fordert eine Verurteilung der Eltern wegen Mordes und einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Die Großmutter soll wegen Gehilfenschaft zum Mord mit fünf Jahren Haft bestraft werden. Zusätzlich sollen die Beschuldigten, die aus Deutschland kommen, das Land für je 15 Jahre verlassen müssen. Der tragische Tod des dreijährigen Mädchens hat zu einem aufsehenerregenden Gerichtsverfahren geführt, das für viele Aufmerksamkeit erregt hat.
Die Eltern und die Großmutter des dreijährigen Mädchens müssen sich vor Gericht verantworten, weil sie das Mädchen getötet haben sollen. Die Staatsanwaltschaft fordert harte Strafen, darunter 18 Jahre Freiheitsentzug für die Eltern und fünf Jahre Haft für die Großmutter. Die Beschuldigten, die aus Deutschland stammen, sollen zudem das Land für jeweils 15 Jahre verlassen müssen. Der tragische Tod des behinderten Mädchens hat für Aufsehen gesorgt und wird vor Gericht verhandelt.
Der Prozess gegen die Eltern und die Großmutter des dreijährigen Mädchens, das im Mai 2020 getötet wurde, hat begonnen. Die Staatsanwaltschaft fordert harte Strafen, darunter 18 Jahre Freiheitsentzug für die Eltern und fünf Jahre Haft für die Großmutter. Zusätzlich sollen die Beschuldigten das Land für jeweils 15 Jahre verlassen. Der Fall hat für viel Aufmerksamkeit gesorgt, da es um die Tötung eines behinderten Kindes geht. Die Angeklagten müssen sich vor Gericht verantworten und mit harten Strafen rechnen.