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Harte Strafe: Melanie Müller wegen Drogen und Hitlergruß verurteilt

Das Urteil im Prozess gegen die Ballermannsängerin Melanie Müller fiel überraschend hart aus. Sie stand vor Gericht, weil sie bei einem Konzert den Hitlergruss gezeigt hatte und zudem Drogenbesitz vorgeworfen wurde. Müller erschien persönlich vor Gericht, obwohl sie nicht dazu verpflichtet war, und bestritt die Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 95 Tagessätzen à 60 Euro, während Müllers Anwalt auf einen Freispruch plädierte. Das Gericht entschied jedoch anders und verhängte eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro, insgesamt 80’000 Euro.

Das Verfahren gegen Melanie Müller begann, nachdem sie auf einem Konzert den Hitlergruss gezeigt hatte, was als Verwendung verfassungswidriger Symbole gilt. Zusätzlich wurde bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung Drogen gefunden. Müller betonte ihre Unschuld, aber einige ihrer Kollegen distanzierten sich von ihr. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 95 Tagessätzen à 60 Euro, während Müllers Anwalt auf einen Freispruch plädierte. Das Gericht entschied jedoch anders und verhängte eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro, insgesamt 80’000 Euro.

Die Tatsachen des Falls um Melanie Müller sorgten für grosses Aufsehen. Die bekannte Ballermannsängerin stand vor Gericht, weil sie den Hitlergruss gezeigt und Drogenbesitz vorgeworfen wurde. Müller erschien persönlich vor Gericht, obwohl sie nicht dazu verpflichtet war, und beteuerte ihre Unschuld. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 95 Tagessätzen à 60 Euro, während Müllers Anwalt auf einen Freispruch plädierte. Dennoch verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro, insgesamt 80’000 Euro, und Müller erhält einen Vorstrafeneintrag.

Das Urteil im Prozess gegen Melanie Müller fiel härter aus als erwartet. Die Ballermannsängerin stand vor Gericht, weil sie den Hitlergruss gezeigt und Drogenbesitz vorgeworfen wurde. Müller erschien persönlich vor Gericht und betonte ihre Unschuld. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 95 Tagessätzen à 60 Euro, während Müllers Anwalt auf einen Freispruch plädierte. Das Gericht entschied jedoch anders und verhängte eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro, insgesamt 80’000 Euro.

Das Gerichtsverfahren gegen Melanie Müller sorgte für Schlagzeilen. Die Ballermannsängerin war angeklagt, den Hitlergruss gezeigt und Drogen besessen zu haben. Müller erschien persönlich vor Gericht und beteuerte ihre Unschuld. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 95 Tagessätzen à 60 Euro, während Müllers Anwalt auf einen Freispruch plädierte. Letztendlich verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro, insgesamt 80’000 Euro, und Müller erhält einen Vorstrafeneintrag.

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