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Die Nationalratskommission plant die Verlängerung des Gentech-Moratoriums bis 2027.

Die Nationalratskommission hat empfohlen, das Gentechnik-Moratorium bis 2027 zu verlängern, um Zeit für die Vorbereitung eines neuen Gesetzes für Pflanzenzüchtungsverfahren zu gewinnen. Das Moratorium, das seit Ende 2005 in Kraft ist und bereits viermal verlängert wurde, soll nun weitere zwei Jahre verlängert werden, um die Entwicklung eines Spezialgesetzes zur Regulierung neuer Pflanzenzüchtungsverfahren zu ermöglichen. Die Parlamentsdienste haben am Freitag bekannt gegeben, dass die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats eine entsprechende Initiative eingereicht hat. Der nächste Schritt ist die Entscheidung der zuständigen Ständeratskommission.

In der Vergangenheit hatte das Parlament den Bundesrat damit beauftragt, bis Mitte 2024 einen Gesetzesentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für bestimmte Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren vorzulegen. Aufgrund der Zeit, die die Arbeiten an dieser Vorlage in Anspruch nehmen, ist jedoch absehbar, dass das Gesetz nicht rechtzeitig vor Ablauf des Moratoriums behandelt werden kann. Daher wird eine Verlängerung des Moratoriums um zwei Jahre als Lösung vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass die Zulassungsregelung nicht durch das aktuelle Moratorium beeinträchtigt wird.

Die Entscheidung der Nationalratskommission erfolgte mit einer deutlichen Mehrheit von 17 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Verlängerung des Moratoriums wird als notwendig erachtet, um ausreichend Zeit für die Ausarbeitung des neuen Gesetzes zu haben. Es wird erwartet, dass die Ständeratskommission in Kürze über den Vorschlag der Nationalratskommission beraten wird. Es bleibt abzuwarten, ob die Verlängerung des Moratoriums bis 2027 letztendlich genehmigt wird.

Das Gentechnik-Moratorium ist ein wichtiger Bestandteil der Schweizer Gesetzgebung im Bereich der Pflanzenzüchtung. Es soll sicherstellen, dass neue gentechnische Verfahren in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion angemessen reguliert werden. Durch die Verlängerung des Moratoriums wird gewährleistet, dass die aktuelle Gesetzeslage auch weiterhin gültig ist, bis ein neues Gesetz für Pflanzenzüchtungsverfahren verabschiedet wird.

Die Diskussion um die Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums hat in der Schweiz eine breite Debatte ausgelöst. Befürworter argumentieren, dass eine Verlängerung notwendig ist, um die Sicherheit in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion zu gewährleisten. Gegner hingegen befürchten, dass eine Verlängerung des Moratoriums die Entwicklung neuer Technologien und Innovationen in der Pflanzenzüchtung behindern könnte. Letztendlich wird die Entscheidung darüber, ob das Moratorium verlängert wird, von der Ständeratskommission getroffen, die als nächste über den Vorschlag beraten wird.

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