Bundesgericht legt Richtlinien für Mieterhöhungen nach Renovierungen fest.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Mietpreis einer Genfer Wohnung nach einer Renovation stärker steigen darf als vom Kantonsgericht vorgesehen. Es hat festgelegt, dass Investitionen, die zu einer Wertsteigerung führen, mit dem gleichen Satz vergütet werden können, der auch für die Berechnung der zulässigen Nettorendite definiert ist. Im konkretten Fall einer 5-Zimmer-Wohnung in Genf wurde der Mietpreis nach Renovierung von 905 Franken auf 1420 Franken erhöht. Das Kantonsgericht legte die zulässige Miete jedoch auf 985 Franken fest, was das Bundesgericht nun kritisierte.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Vermieterin gegen den Entscheid des Kantonsgerichts gutgeheissen und einen Mietzins von 1117 Franken als gerechtfertigt festgestellt. Es kritisierte den Rechenfehler des Kantonsgerichts und verwies auf die geänderte Rechtsprechung von 2020, die einen Nettoertrag erlaubt, der den Referenzzinssatz um 2 Prozent übersteigt, solange dieser 2 Prozent oder weniger beträgt. Dadurch soll auch bei Mietpreiserhöhungen aufgrund von Renovierungen mit Wertsteigerung die gleiche Berechnungsmethode angewendet werden.
Der Hauseigentümerverband Schweiz begrüßte den Entscheid des Bundesgerichts, der die bisherige Praxis bestätigt und Investitionen in wertvermehrende Maßnahmen fördert. Der Mieterinnen- und Mieterverband kritisiert hingegen, dass mit dem Urteil die Zinssätze für Mehrleistungen auf den Mietzins erhöht werden und dadurch die Kosten auf die Mieter abgewälzt werden. Das Bundesgericht würde somit die Vermieterseite und ihre Immobilienrenditen begünstigen, anstatt die Kaufkraft der Mieter zu stärken.
Insgesamt zeigt das Urteil des Bundesgerichts, dass die Modalitäten für die Bestimmung der zulässigen Mietpreiserhöhung nach einer Renovation konkretisiert wurden. Die geänderte Rechtsprechung von 2020 beruht auf dem nachhaltig gesunkenen Referenzzinssatz für Hypotheken und berücksichtigt die Absicht des Gesetzgebers, Investitionen in wertvermehrende Maßnahmen zu fördern. Trotz Kritik von Seiten des Mieterinnen- und Mieterverbands bestätigt das Bundesgericht mit seinem Urteil die rechtlichen Grundlagen für die Berechnung von Mietpreiserhöhungen nach Renovierungen.