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Bund passt Steuertarife und Steuerabzüge an die Teuerung an.

Der Bund hat angekündigt, die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer anzupassen, um auf die Teuerung zu reagieren. Ab dem Steuerjahr 2025 werden der Kinderabzug und der Unterstützungsabzug von 6700 auf je 6800 Franken angehoben. Personen in Ausbildung können zudem zusätzlich 100 Franken für die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung abziehen. Der maximale Abzug beträgt insgesamt 13’000 Franken. Diese Anpassungen werden jährlich vorgenommen, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen.

Die kalte Progression führt dazu, dass eine steuerpflichtige Person aufgrund eines gestiegenen Nominaleinkommens mit einem höheren Durchschnittssteuersatz belastet wird, obwohl ihr reales Einkommen nicht entsprechend gestiegen ist. Dies kann zu einer Verminderung der Kaufkraft führen. Die Anpassungen betreffen alle Tarifstufen, so werden Ehepaare erst ab einem steuerbaren Einkommen von 29’700 Franken steuerpflichtig, statt wie bisher ab 29’300 Franken.

Die Anpassungen bei der direkten Bundessteuer erfolgen aufgrund des Gesetzes, das den Ausgleich der kalten Progression fordert. Die Teuerung seit dem letzten Ausgleich im laufenden Jahr beträgt laut dem Eidgenössischen Finanzdepartement 1,31 Prozent. Diese jährlichen Anpassungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Steuerzahlenden nicht übermässig durch die kalte Progression belastet werden und ihre Kaufkraft erhalten bleibt.

Die Erhöhung der Abzüge soll sicherstellen, dass Steuerzahlende mit steigenden Kosten durch die Teuerung nicht zusätzlich belastet werden. Durch die Anpassungen profitieren vor allem Familien mit Kindern und Personen in Ausbildung, die dadurch ihre finanzielle Belastung etwas reduzieren können. Auch Ehepaare werden durch die Anhebung des steuerbaren Einkommens, ab dem sie Steuern zahlen müssen, entlastet.

Die Massnahmen des Bundes zur Anpassung der Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer sind Teil eines umfassenderen Ansatzes, um die Auswirkungen der Teuerung auf die Steuerzahlenden zu mildern. Die jährlichen Anpassungen sorgen dafür, dass die Steuerbelastung für die Bürgerinnen und Bürger angemessen bleibt und nicht durch die kalte Progression unverhältnismässig erhöht wird.

Insgesamt sind die Anpassungen bei der direkten Bundessteuer ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Steuerzahlenden fair besteuert werden und die Teuerung nicht zu einer übermässigen Belastung führt. Durch die regelmässige Anpassung der Tarife und Abzüge können die Auswirkungen der kalten Progression abgemildert und die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger erhalten werden.

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