Bezirksgericht Bülach ZH berät über die Verwahrung einer 25-Jährigen.

Die Zürcher Justiz fordert die nachträgliche Verwahrung einer 25-jährigen Kosovarin, die bereits straffällig geworden ist. Die Frau hat in der Vergangenheit versucht, einen 12-Jährigen zu erwürgen, um in eine andere Institution verlegt zu werden, und griff auch einen Mitpatienten in einer psychiatrischen Klinik an. Trotz einer stationären Therapie gilt sie als unbehandelbar und es besteht eine hohe Rückfallgefahr für weitere schwere Gewalttaten. Die Justizvollzugsbehörden wollen nun die Frau nicht weiter therapieren, sondern vor allem die Öffentlichkeit schützen und beantragen ihre Verwahrung im Hochsicherheitstrakt in Rheinau.
Die Zürcher Justizvollzugsbehörden haben die nachträgliche Verwahrung einer 25-jährigen Kosovarin beantragt, die bereits wegen versuchten Mordes und weiterer Delikte verurteilt wurde. Die Frau hatte in psychiatrischen Kliniken versucht, andere Menschen zu erwürgen, um ihre Verlegung zu erreichen. Trotz einer stationären Therapie wird sie als unbehandelbar angesehen und es besteht eine hohe Rückfallgefahr. Die Justizvollzugsbehörden sehen die Voraussetzungen für eine ordentliche Verwahrung als erfüllt an und wollen vor allem die Öffentlichkeit schützen.
Die junge Frau wurde vom Zürcher Obergericht im Oktober 2020 wegen versuchten Mordes und anderer Delikte zu neun Jahren Freiheitsstrafe sowie zu einem Landesverweis von zehn Jahren verurteilt. Statt die Strafe anzutreten, erhielt sie eine stationäre Therapie, die jedoch keine Erfolge zeigte. Es kam zu weiteren Gewalttätigkeiten in der psychiatrischen Klinik in Rheinau, bei denen auch Angestellte und Mitpatienten verletzt wurden. Die Justizvollzugsbehörden sehen daher die Verwahrung als einzige Möglichkeit, die Öffentlichkeit zu schützen und weitere Straftaten zu verhindern.
Die Anwältin der 25-jährigen Kosovarin argumentiert, dass ihre Mandantin die Androhung einer Verwahrung ernst nehme und deshalb motiviert sei, an ihrer Therapie teilzunehmen. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die Frau außerhalb von Institutionsmauern gefährlich sei. Es bleibt abzuwarten, wie das Bezirksgericht Bülach über den Antrag auf nachträgliche Verwahrung entscheiden wird und ob die junge Frau tatsächlich im Hochsicherheitstrakt in Rheinau bleiben muss.
Die Justizvollzugsbehörden wollen die 25-jährige Kosovarin nicht weiter therapieren, sondern vor allem die Öffentlichkeit schützen. Die Frau wird als unbehandelbar eingestuft und es besteht eine hohe Rückfallgefahr für weitere schwere Gewalttaten. Trotz einer stationären Therapie kam es zu neuen Gewalttätigkeiten in der psychiatrischen Klinik in Rheinau, bei denen Angestellte und Mitpatienten verletzt wurden. Die Justizvollzugsbehörden sehen die Verwahrung als einzige Option, um die Bevölkerung vor weiteren Straftaten zu schützen.
Die 25-jährige Kosovarin wurde vom Zürcher Obergericht wegen versuchten Mordes und anderer Delikte zu neun Jahren Freiheitsstrafe und einem Landesverweis von zehn Jahren verurteilt. Anstelle der Freiheitsstrafe erhielt sie eine stationäre Therapie, die jedoch erfolglos blieb. Die Justizvollzugsbehörden sehen nun die Verwahrung als einzige Möglichkeit, um weitere Straftaten zu verhindern. Der Anwalt der Frau argumentiert, dass sie motiviert sei, an ihrer Therapie teilzunehmen und außerhalb von Institutionsmauern keine Gefahr darstelle. Es bleibt abzuwarten, wie das Bezirksgericht Bülach über den Antrag entscheiden wird und ob die 25-jährige Kosovarin tatsächlich im Hochsicherheitstrakt in Rheinau bleiben muss.